Welche Leistungen kommen für Sie infrage?
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Sachbezug (Gutscheine)
bis 50 €/MonatSteuerfreie Gutscheine für Supermärkte, Tankstellen oder Prepaid-Karten – monatlich bis 50 € ohne Abzüge.
Deutschlandticket / Jobticket
58 €/MonatDas Deutschlandticket als steuerfreier Arbeitgeberzuschuss – steuer- und SV-frei bei Zusatzleistung.
Internetzuschuss
bis 50 €/MonatAG zahlt pauschal 25% Lohnsteuer auf max. 50 €/Monat Internetkosten – für den AN vollständig abgabenfrei.
Essenszuschuss / Mahlzeitengestellung
~66 €/MonatSteuerfreier Zuschuss zu Kantinenmahlzeiten oder Essensmarken bis zum amtlichen Sachbezugswert 2026.
Jobrad-Leasing
variabelDienstrad-Überlassung mit nur 0,25 % geldwertem Vorteil – Leasingrate aus Brutto, massiv Steuern sparen.
Betriebliche Altersvorsorge (bAV)
bis 322 €/MonatBis zu 4 % der BBG RV (96.600 €) steuer- und SV-frei + verpflichtender 15 % AG-Zuschuss seit 2022.
Kindergartenzuschuss
unbegrenztUnbegrenzt steuerfreie Erstattung der Kita-, Krippen- oder Tagesmutterkosten für nicht schulpflichtige Kinder.
Gesundheitsförderung
bis 50 €/Monat600 € jährlich steuerfrei für zertifizierte Gesundheitskurse, Fitness oder betriebliche Prävention.
Erholungsbeihilfe
bis 156 €/JahrPauschalversteuerte Urlaubsbeihilfe vom AG – 156 € (AN) + 104 € (Ehepartner) + 52 € je Kind pro Jahr.
VWL-Zuschuss
bis 40 €/MonatVermögenswirksame Leistungen – AG-Zuschuss zu Sparvertrag oder Bausparvertrag, steuergünstig.
Mitarbeiterkapitalbeteiligung
bis 166 €/MonatBis 2.000 € jährlich steuerfreie Beteiligung am Unternehmenskapital – seit 2024 deutlich erhöhte Grenze.
Diensthandy / Laptop
Info-BausteinPrivate Nutzung betrieblicher Telefone und Computer ist vollständig steuer- und SV-frei – ohne Freigrenze.
Betriebliche Kinderbetreuung
unbegrenztArbeitgeberfinanzierte Kinderbetreuung im oder nahe dem Betrieb – steuerfrei ohne Obergrenze.
Warengutscheine
50 €-GrenzeWarengutscheine teilen die 50€-Sachbezug-Freigrenze – wichtig für die richtige Planung.
Umzugskostenerstattung
Info-BausteinBeruflich bedingter Umzug: AG kann Kosten steuerfrei erstatten – Pauschale oder tatsächliche Kosten.
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