Netto-Optimierer
§13 5. VermBG · Steuerjahr 2026

VWL-Zuschuss:
Vermögen aufbauen mit AG-Förderung

Viele Tarifverträge oder freiwillige Arbeitgebervereinbarungen sehen einen VWL-Zuschuss bis zu 40 €/Monat vor – günstig für die Altersvorsorge und den Vermögensaufbau.

Typischer AG-Zuschussbis 40 €/Monat
Jahresbetragbis 480 €
Rechtsgrundlage5. VermBG

Was sind Vermögenswirksame Leistungen?

Vermögenswirksame Leistungen (VWL) sind Geldleistungen des Arbeitgebers, die dieser direkt in bestimmte Sparverträge des Arbeitnehmers einzahlt. Geregelt im Fünften Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG), können monatlich bis zu 40 € vom Arbeitgeber in einen VWL-fähigen Vertrag fließen.

Der Betrag ist zwar lohnsteuerpflichtig (wird zum Bruttolohn addiert), aber viele Tarifverträge regeln den AG-Zuschuss als Zusatzleistung. Darüber hinaus können Arbeitnehmer mit geringerem Einkommen die Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen.

Förderfähige Anlageformen

  • Bausparverträge
  • Aktienfonds- und ETF-Sparpläne (Fondssparplan)
  • Banksparpläne
  • Tilgung von Baukrediten
  • Beteiligungen am Arbeitgeberunternehmen

Arbeitnehmer-Sparzulage

Arbeitnehmer mit zu versteuerndem Einkommen bis zu 40.000 € (Singles) / 80.000 € (Ehepaare) können zusätzlich die Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen:

  • Für Bausparverträge: 9 % auf max. 470 € VWL/Jahr = max. 43 €/Jahr Zulage
  • Für Fondssparpläne: 20 % auf max. 400 € VWL/Jahr = max. 80 €/Jahr Zulage

Beispiel – AG-VWL 40 €/Monat, Fondssparplan (SK I, 2.800 € Brutto)

AG-VWL-Zuschuss monatlich40,00 €
Lohnsteuer + SV auf VWL (ca. 38 %)−15,20 €
Einzahlung in Fondssparplan40,00 €
Arbeitnehmer-Sparzulage (20 % × 400 €/Jahr)80 €/Jahr
Effektiver Jahresvorteil≈ 237 € + 80 € Zulage

VWL vs. Entgeltumwandlung in die bAV

VWL sind steuerlich weniger effizient als die bAV-Entgeltumwandlung, da VWL lohnsteuerpflichtig sind. Wenn der Arbeitgeber jedoch einen obligatorischen Tarifzuschuss zahlt, ist die VWL trotzdem wertvoll – sie ist ein "Geschenk" des Arbeitgebers on-top.

Wer Anspruch auf VWL hat, sollte diesen unbedingt nutzen und möglichst in einen Fondssparplan (höhere Rendite als Bausparvertrag) investieren.

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Häufige Fragen zu VWL

Nein. Im Gegensatz zu anderen Bausteinen ist der VWL-Zuschuss regulär steuer- und SV-pflichtig. Der Vorteil liegt darin, dass der Arbeitgeber einen Betrag on-top zahlt, der direkt in den Vermögensaufbau fließt, ohne dass der Arbeitnehmer ihn selbst verdienen muss.

Der Arbeitgeber kann bis zu 40 €/Monat als VWL-Zuschuss gewähren. Es gibt keine gesetzliche Pflicht zur Zahlung – ob und wie viel gezahlt wird, hängt vom Tarifvertrag oder der individuellen Vereinbarung ab.

Ja. Bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 40.000 € (Alleinstehende) bzw. 80.000 € (Verheiratete) gibt es eine staatliche Arbeitnehmer-Sparzulage von bis zu 80 €/Jahr auf bestimmte VWL-Anlageformen (z. B. Aktienfonds).

VWL können in Bausparverträge, Aktienfonds (Aktiensparverträge), Beteiligungen am Unternehmen oder Banksparpläne eingezahlt werden. Aktienfonds sind für die staatliche Sparzulage besonders attraktiv.