Was ist die Mitarbeiterkapitalbeteiligung?
Nach §3 Nr. 39 EStG sind Leistungen des Arbeitgebers zur unentgeltlichen oder verbilligten Überlassung von Vermögensbeteiligungen an Mitarbeiter bis zu 2.000 € pro Jahr und Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei. Diese Grenze wurde mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz ab 2024 von 1.440 € auf 2.000 € erhöht.
Förderfähige Beteiligungsformen umfassen Anteile am Arbeitgeberunternehmen (GmbH-Anteile, Aktien), Anteile an Konzernunternehmen sowie bestimmte Investmentfonds- und Belegschaftsaktien.
Neue Regelung für Startups und wachstumsorientierte Unternehmen
Für Anteile an jungen Unternehmen (Startups und Scaleups bis 20 Jahre, unter 1.000 Mitarbeiter, Umsatz/Bilanzsumme unter bestimmten Grenzen) gilt seit 2024 eine verbesserte Dry-Income-Regelung: Die Besteuerung des geldwerten Vorteils aus der Übertragung von Anteilen wird auf den Zeitpunkt der Veräußerung, des Unternehmensverkaufs oder des Austritts aus dem Unternehmen aufgeschoben.
Rechenbeispiel – Mitarbeiteraktien 166 €/Monat (SK I, 5.000 € Brutto)
Voraussetzungen und Einschränkungen
- Die Beteiligung muss am Unternehmen des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens bestehen
- Alle Arbeitnehmer im Unternehmen müssen berechtigt sein (nicht nur einzelne Führungskräfte), sofern sie mindestens ein Jahr beschäftigt sind
- Die Freigrenze von 2.000 €/Jahr muss eingehalten werden
- Haltefristen können vereinbart werden
Steuer bei Veräußerung der Anteile
Wenn der Arbeitnehmer die erhaltenen Unternehmensanteile später verkauft, fällt auf den Veräußerungsgewinn die übliche Abgeltungsteuer (25 % + Soli + ggf. KiSt) an. Der steuerfreie Vorteil beim Erhalt bleibt bestehen.
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