Netto-Optimierer
Steuerjahr 2026

Alle 17 Leistungen zur Entgeltoptimierung

Steuerfreie und pauschalversteuerte Arbeitgeberleistungen, mit denen Sie Ihr Nettoeinkommen legal erhöhen – stets günstiger für den Arbeitgeber als eine äquivalente Gehaltserhöhung.

Welche Leistungen kommen für Sie infrage?

Klicken Sie auf eine Leistung, um Details, Rechtsgrundlage und ein konkretes Rechenbeispiel zu erhalten.

Sachbezug (Gutscheine)

bis 50 €/Monat

Steuerfreie Gutscheine für Supermärkte, Tankstellen oder Prepaid-Karten – monatlich bis 50 € ohne Abzüge.

ÖPNV-Jobticket

kein Maximum

Steuerfreier AG-Zuschuss für öffentliche Verkehrsmittel – vom Deutschlandticket bis zur Fernpendler-Jahreskarte, ohne Obergrenze.

Internetzuschuss

bis 50 €/Monat

AG zahlt pauschal 25% Lohnsteuer auf max. 50 €/Monat Internetkosten – für den AN vollständig abgabenfrei.

Essenszuschuss / Mahlzeitengestellung

~66 €/Monat

Steuerfreier Zuschuss zu Kantinenmahlzeiten oder Essensmarken bis zum amtlichen Sachbezugswert 2026.

Jobrad-Leasing

variabel

Dienstrad-Überlassung mit nur 0,25 % geldwertem Vorteil – Leasingrate aus Brutto, massiv Steuern sparen.

Firmenwagen (Dienstwagen)

variabel

Dienstwagen per Entgeltumwandlung: Leasingrate aus dem Brutto, E-Auto mit 0,25 % GWV besonders steuerattraktiv.

Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

bis 338 €/Monat

Bis zu 4 % der BBG RV (101.400 €) steuer- und SV-frei + verpflichtender 15 % AG-Zuschuss seit 2022.

Kindergartenzuschuss

unbegrenzt

Unbegrenzt steuerfreie Erstattung der Kita-, Krippen- oder Tagesmutterkosten für nicht schulpflichtige Kinder.

Gesundheitsförderung

bis 50 €/Monat

600 € jährlich steuerfrei für zertifizierte Gesundheitskurse, Fitness oder betriebliche Prävention.

Erholungsbeihilfe

bis 156 €/Jahr

Pauschalversteuerte Urlaubsbeihilfe vom AG – 156 € (AN) + 104 € (Ehepartner) + 52 € je Kind pro Jahr.

VWL-Zuschuss

bis 40 €/Monat

Vermögenswirksame Leistungen – AG-Zuschuss zu Sparvertrag oder Bausparvertrag, steuergünstig.

Mitarbeiterkapitalbeteiligung

bis 166 €/Monat

Bis 2.000 € jährlich steuerfreie Beteiligung am Unternehmenskapital – seit 2024 deutlich erhöhte Grenze.

Diensthandy / Laptop

Info-Baustein

Private Nutzung betrieblicher Telefone und Computer ist vollständig steuer- und SV-frei – ohne Freigrenze.

Betriebliche Kinderbetreuung

unbegrenzt

Arbeitgeberfinanzierte Kinderbetreuung im oder nahe dem Betrieb – steuerfrei ohne Obergrenze.

Warengutscheine

50 €-Grenze

Warengutscheine teilen die 50€-Sachbezug-Freigrenze – wichtig für die richtige Planung.

Umzugskostenerstattung

Info-Baustein

Beruflich bedingter Umzug: AG kann Kosten steuerfrei erstatten – Pauschale oder tatsächliche Kosten.

PKW-Fahrkostenzuschuss

bis Entf.-pausch.

AG-Zuschuss für PKW-Fahrten zur Arbeit: pauschalversteuert mit 15 % (AG), SV-frei für den AN, begrenzt auf die Entfernungspauschale.

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