Was ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV)?
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ermöglicht es Arbeitnehmern, einen Teil ihres Bruttogehalts steuerfrei und sozialversicherungsfrei für die Altersvorsorge anzusparen. Rechtsgrundlage ist §3 Nr. 63 EStG.
2026 können bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung steuer- und sozialversicherungsfrei eingezahlt werden. Die BBG RV beträgt 2026 101.400 €/Jahr, damit ergibt sich ein steuer- und SV-freier Höchstbetrag von 4.056 €/Jahr (= 338 €/Monat).
Darüber hinaus können weitere 4 % der BBG (ebenfalls 338 €/Monat) steuerfrei, aber sozialversicherungspflichtig eingezahlt werden.
Pflichtiger AG-Zuschuss seit 2022
Seit dem 1. Januar 2022 sind Arbeitgeber bei Entgeltumwandlung verpflichtet, einen Zuschuss von mindestens 15 % des umgewandelten Betrags zu leisten – sofern der AG durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart. In der Praxis ist dies fast immer der Fall.
Das bedeutet: Bei 200 €/Monat Entgeltumwandlung zahlt der AG mindestens 30 € zusätzlich in die bAV ein. Dies ist ein erheblicher Zusatzvorteil für den Arbeitnehmer.
Rechenbeispiel – bAV 200 €/Monat (SK I, 3.500 € Brutto)
Durchführungswege der bAV
- Direktversicherung – Lebensversicherung, vom AG abgeschlossen
- Pensionskasse – eigenständige Versorgungseinrichtung
- Pensionsfonds – kapitalmarktorientierte Variante
- Unterstützungskasse – für höhere Beträge, ohne Garantie
- Direktzusage – Verpflichtung des AG, typisch für leitende Angestellte
Nachgelagerte Besteuerung – was bedeutet das?
Die bAV wird nachgelagert besteuert: Heute sind die Einzahlungen steuerfrei, im Rentenalter werden die Auszahlungen versteuert. Da der Steuersatz im Ruhestand meist niedriger ist als während des Berufslebens, ist dies in den meisten Fällen trotzdem vorteilhaft. Zudem hat man bis dahin jahrzehntelang steueroptimiert angespart.
Auswirkung auf gesetzliche Rente
Bei SV-freier Entgeltumwandlung sinkt das sozialversicherungspflichtige Einkommen, was zu geringfügig niedrigeren Rentenpunkten führt. Dieser Effekt wird durch die höhere bAV-Auszahlung und den AG-Zuschuss jedoch in aller Regel überkompensiert.
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