Was sind Warengutscheine?
Warengutscheine sind zweckgebundene Gutscheine, die auf den Bezug bestimmter Waren oder Dienstleistungen lauten – z. B. Gutscheine für Buchhändler, Elektronikmärkte, Modegeschäfte oder Onlineshops (mit Einschränkungen).
Steuerlich fallen Warengutscheine unter §8 Abs. 2 EStG (Sachbezüge) und teilen damit die gemeinsame 50 €-Freigrenze mit dem allgemeinen Sachbezug (z. B. Einkaufsgutscheine oder Prepaid-Karten).
Der wichtige Unterschied: Freigrenze, nicht additiv
Ein häufiger Fehler in der Praxis: Arbeitgeber gewähren sowohl 50 € Sachbezug (z. B. Prepaid-Karte) als auch 50 € Warengutscheine – und glauben, beide Beträge seien separat steuerfrei. Das ist falsch.
Die 50 €-Freigrenze gilt für alle Sachbezüge zusammen. Wird die Grenze durch die Summe mehrerer Sachbezüge überschritten, wird der gesamte Betrag steuerpflichtig (Freigrenze, nicht Freibetrag).
Richtige Planung: Entweder/oder
- Entweder 50 € Sachbezug (Prepaid-Karte, Einkaufsgutschein) ODER
- 50 € Warengutschein (Buchhandlung, Elektronik) – beide zusammen überschreiten die Freigrenze
- Kombination nur möglich, wenn der Gesamtwert aller Sachbezüge unter 50 € bleibt
Vergleich: Richtig vs. falsch (SK I, 3.500 € Brutto)
Welcher Gutschein ist besser?
Die Wahl zwischen Sachbezug (Prepaid-Karte) und Warengutschein hängt von der Präferenz des Arbeitnehmers ab. Prepaid-Karten für Supermärkte oder Tankstellen bieten die größte Flexibilität im Alltag. Warengutscheine für spezifische Bereiche (z. B. Elektronik) können sinnvoll sein, wenn konkrete Anschaffungen geplant sind.
Aus steuerlicher Sicht sind beide gleichwertig – entscheidend ist, dass die 50 €-Grenze nicht überschritten wird.
Amazon-Gutscheine: Besondere Vorsicht
Amazon-Gutscheine waren lange Zeit ein beliebtes Mittel für Sachbezüge, da Amazon ein sehr breites Sortiment anbietet. Der Bundesfinanzhof hat jedoch in mehreren Urteilen klargestellt, dass Gutscheine für allgemeine Marktplätze kritisch zu betrachten sind. Für eine sichere Gestaltung empfehlen sich spezialisierte Anbieter (Pluxee, Edenred, Sodexo), die die Anforderungen des BMF-Schreibens zum Sachbezug erfüllen.
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