Wie funktioniert der Firmenwagen per Entgeltumwandlung?

Der Arbeitgeber least ein Fahrzeug und stellt es dem Arbeitnehmer zur Verfügung – auch zur privaten Nutzung. Im Gegenzug wird die monatliche Leasingrate vom Bruttogehalt abgezogen (Entgeltumwandlung). Der Arbeitnehmer spart dadurch Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge auf den reduzierten Bruttobetrag.

Als Gegenposten entsteht ein geldwerter Vorteil (GWV), der das steuerliche Einkommen wieder erhöht. Dieser GWV wird nach der 1-%-Regelung (Verbrenner) oder der 0,25-%-Regelung (E-Auto ≤ 45.000 € BLP) berechnet und unterliegt Lohnsteuer und Sozialversicherung.

Der Nettovorteil entsteht, wenn die Steuerersparnis auf die Leasingrate größer ist als die Steuermehrbelastung auf den GWV. Das ist besonders bei E-Autos wegen des niedrigen GWV fast immer der Fall.

Die 1-%-Regelung vs. 0,25-%-Regelung: Der entscheidende Unterschied

Die steuerliche Attraktivität hängt maßgeblich vom Fahrzeugtyp ab:

Geldwerter Vorteil im Vergleich (BLP 40.000 €)

Verbrenner / Hybrid: 1,0 % × 40.000 €400 €/Monat
E-Auto BLP 45.001–70.000 €: 0,5 % × 40.000 €200 €/Monat
E-Auto BLP ≤ 45.000 €: 0,25 % × 40.000 €100 €/Monat
Unterschied Verbrenner vs. E-Auto−300 €/Monat weniger GWV

Diese 300 € weniger GWV bedeuten bei SK I und 35 % Grenzsteuersatz ca. 105 € weniger Steuer pro Monat – also 1.260 €/Jahr allein durch die günstigere Besteuerungsregel.

Der Pendelweg-Zuschlag (0,03-%-Regelung)

Wird das Firmenfahrzeug auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt, entsteht ein weiterer GWV nach §8 Abs. 2 S. 3 EStG:

  • 0,03 % des BLP × Entfernungskilometer × Monat (Monatspauschale)
  • Alternativ: 0,002 % × BLP × Entfernungskilometer × tatsächliche Arbeitstage (günstiger bei viel Homeoffice)

Bei BLP 35.000 € und 30 km Pendelweg beträgt der monatliche Zuschlag: 35.000 × 0,0003 × 30 = 315 €/Monat zusätzlicher GWV. Bei wenigen Bürotagen lohnt sich die Tagespauschale oft deutlich mehr.

Rechenbeispiel: E-Auto vs. Verbrenner

Beispiel: 5.000 € Brutto, SK I, keine Kirchensteuer, kein Pendelweg

Szenario A: E-Auto, BLP 35.000 €, Leasingrate 500 €/Monat
GWV (0,25 % × 35.000 €)87,50 €/Monat
Steuerliches Brutto (5.000 − 500 + 87,50)4.587,50 €
Nettovorteil gegenüber ohne Firmenwagenca. +210 €/Monat
Szenario B: Verbrenner, BLP 35.000 €, Leasingrate 500 €/Monat
GWV (1 % × 35.000 €)350 €/Monat
Steuerliches Brutto (5.000 − 500 + 350)4.850 €
Nettovorteil gegenüber ohne Firmenwagenca. +55 €/Monat

Der Unterschied: Das E-Auto bringt rund 155 € mehr Netto pro Monat als der Verbrenner mit identischem Listenpreis und gleicher Leasingrate – allein durch die günstigere GWV-Regelung.

Wann lohnt sich der Firmenwagen?

Der Nettovorteil hängt vom persönlichen Grenzsteuersatz ab: Je höher das Einkommen, desto mehr spart man auf die Bruttoreduktion – und desto attraktiver wird die Entgeltumwandlung. Unsere wichtigste Faustformel:

  • E-Auto (0,25 %): lohnt sich fast immer, wenn Leasingrate < Bruttoeinkommen × 15 %
  • Verbrenner (1 %): lohnt sich nur, wenn der GWV deutlich unter der Leasingrate liegt – selten der Fall bei teuren Fahrzeugen
  • Hoher BLP + Verbrenner = GWV oft nahe oder über Leasingrate → kaum Vorteil oder sogar Nachteil

Den genauen Nettovorteil für Ihre persönliche Situation berechnet unser kostenloser Gehaltsrechner mit dem Firmenwagen-Baustein.

Auswirkung auf die gesetzliche Rente

Die Entgeltumwandlung (Leasingrate) reduziert das sozialversicherungspflichtige Entgelt und damit minimal die späteren Rentenansprüche. Der GWV ist SV-pflichtig und gleicht einen Teil davon aus. Der Nettoeffekt auf die Rente ist gering, sollte aber bei langer Laufzeit berücksichtigt werden.